Klingt schizophren? Nicht unbedingt!

Manche Menschen verbinden mit dem Flugplatz Konstanz nicht nur Positives, sondern fühlen sich durch Motorengeräusche gestört. Das ist verständlich. Was aber die wenigsten wissen: Tatsächlich schützt ein Flugplatz auch vor Fluglärm.

Wie das?

Er schützt vor tiefen Flugbewegungen von Flugzeugen, die von benachbarten Flugplätzen (gerade das schöne Konstanz wäre für „Sightseeing“ eigentlich noch beliebter) oder internationalen Flughäfen starten oder landen. Typischerweise sind deren Antriebe deutlich lauter als die der Klein- und Ultraleichtflugzeuge, die auf einem Flugplatz wie Konstanz starten und landen.

Hierzu sind die rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidend:

§ 23 Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung

(1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet,

7. eine Flugplatzverkehrszone zu meiden, wenn nicht beabsichtigt ist, innerhalb der Flugplatzverkehrszone zu landen

Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 923/2012

SERA.3225 Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung
Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet,

b) sich in den Verkehrsfluss einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten;

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 923/2012 DER KOMMISSION vom 26. September 2012

Der Verkehrsfluss wird beim Konstanzer Flugplatz wie folgt gelenkt und festgelegt:

  • Die sogenannte Platzrunde, das standardisierte An- und Abflugverfahren, verläuft in 1000 ft (= ca. 300 m) Höhe südlich des Platzes.
  • Eine der Einflugmöglichkeiten in die Platzrunde, die vorgesehen und ausgewiesen ist, beginnt in 1700 ft (= 518 m) über dem Platz.

Für Flugverkehr, der nicht in Konstanz landen will, ist dieser gesamte Bereich derzeit tabu. Das betrifft z. B. Flugzeuge, die in Friedrichshafen starten oder landen. Heute müssen sie den o. g. Bereich deutlich um- oder überfliegen. Übliche Staffelungsdifferenzen betragen in der allgemeinen Luftfahrt z. B. 500 ft vertikal. Legt man das zugrunde, sollten derzeit Flugzeuge, die nicht in Konstanz landen wollen, den Flugplatz und damit auch die Stadt Konstanz in ca. 2300 ft (= ca. 700 m) über Grund überfliegen.

Was wäre, wenn es den Flugplatz Konstanz nicht mehr gäbe?

Die Zone, die den Flugverkehr des Flugplatzes Konstanz schützen soll, letztendlich aber auch die Stadt vor Fluglärm großer Flugzeuge von anderen Flughäfen schützt, würde nicht mehr existieren. In Folge dürften Flugzeuge den direkten und tieferen Weg über Konstanz nehmen.

Wie sähe das konkret aus? Ohne Flugplatz Konstanz liegt die Sicherheitsmindestflughöhe (vgl. SERA 5005 c) 5i) über Ortschaften nur bei 1000ft (= ca. 300 m) über dem höchsten Hindernis, über Wasser nur bei 500ft (= ca. 150 m). Diese darf zudem – im Gegensatz zum Schutzbereich des Flugplatzes – bei Starts und Landungen (z.B. aus Friedrichshafen) unterschritten werden.

Es gibt also eine Differenz von ca. 300 m über Land bzw. von 550 m über dem See, die der fremde Flugverkehr dann tiefer fliegen dürfte. Oder anders ausgedrückt: Die Höhe, in der externe Flugzeuge Konstanz überfliegen dürfen, könnte sich etwa halbieren, wenn es den Konstanzer Flugplatz nicht mehr gäbe.

Die so tiefer fliegende Flugzeuge würden dann doppelt so laut empfunden werden.*

 

*Der Schalldruck nimmt umgekehrt proportional mit zunehmender Entfernung von der Schallquelle ab, oder anders herum: bei einer Entfernungshalbierung betrüge der Schalldruck dann das Doppelte. Da „laut“ auch frequenzabhängig unterschiedlich beurteilt wird, wird hier der klar berechenbare Schalldruck herangezogen.

Gastautor: Peter Magulski

Software-Unternehmer und Flugplatzbefürworter.