In der Debatte um das Fortbestehen des Konstanzer Flugplatzes sind oft auch Gerüchte oder Halbwahrheiten zu hören. Hier werden einige der häufigsten Mythen etwas genauer beleuchtet.

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Mythos #1: Wenn der Flugplatz weg ist, kommt IKEA

Fakt: Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept, das Grundlage für eine Schließung des Flugplatzes wäre, schreibt vor dass gerade keine stark Flächen verbrauchenden Gewerbebetriebe angesiedelt werden sollen. Es heißt dort eindeutig:

„Keine Ansiedlung von Betrieben mit extensiven Lager- bzw. Abstellflächen“.

Dr. Kahnert, einer der Gutachter, machte diesen Punkt bei der Vorstellung des Konzeptes im Gemeinderat besonders deutlich.

Mythos #2: Ohne Flugplatz, gibt es endlich mehr Wohnraum

Fakt: Das Gegenteil wäre der Fall.

Die Fläche des Flugplatzes steht im Rahmen des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes zur Diskussion. Eine Wohnbebauung ist weder in der politischen Diskussion, noch wäre dies derzeit baurechtlich möglich.

Aber im Gegenteil, sollte tatsächlich neues Gewerbe auf dem Flugplatz angesiedelt werden können, würden dafür auch neue Mitarbeiter benötigt. Rein aus logischen Überlegungen kann man folgern, dass neue Mitarbeiter auch neue Wohnungen benötigen würden. Der Wohnungsmarkt in Konstanz würde also nicht etwa entlastet, sondern zusätzlich erheblich belastet werden.

Mythos #3: Der Flugplatz ist doch nur ein Spielplatz für Reiche

Fakt: Zuerst einmal nützt der Flugplatz nicht nur der Privatfliegerei, z.B. wird der Flugplatz ca. 240 Mal pro Jahr von Polizei- und Rettungshubschrauber für Einsätze genutzt, die Leben retten können oder der Sicherheit dienen.

Der Flugplatz ist wichtig für die Wissenschaft. Er wird derzeit sowohl vom Max-Planck-Institut für Ornithologie als auch von der Universität Konstanz für wichtige Forschungsaufgaben benötigt. Für den Exzellenzcluster „Collective Behaviour“ der Universität ist der Flugplatz von außerordentlicher Bedeutung. Der Exzellenzcluster „Collective Behaviour“ wiederum ist für den Exzellenzstatus der Universität von großer Bedeutung. Der Exzellenzstatus der Universität wiederum sorgt für eine erhebliche Wertschöpfung in Konstanz.

Viele Geschäftsflieger nutzen den Flugplatz, um Wettbewerbsvorteile nutzen zu können und schneller und kostengünstiger reisen zu können.

Aber auch im Hobbybereich wird der Flugplatz nicht in erster Linie von „Reichen“ genutzt, die wenigsten Piloten haben ein eigenes Flugzeug, die meisten chartern. Natürlich ist eine Privatpilotenlizenz nicht ganz günstig, aber verglichen mit anderen Sportarten wie z.B. Segeln, Motorbootfahren, Bergsteigen, Reiten oder Skifahren liegen die jährlichen Kosten in einer ähnlichen Größenordnung. Selbst die private Nutzung im Rahmen eines Hobbys ist eine gewerbliche Nutzung, sofern ein Flugzeug gechartert wird. 2 Unternehmen am Flugplatz Konstanz verchartern Flugzeuge.

Im Bereich des Segelfliegens wird ein erheblicher Anteil der Kosten durch Vereinsarbeit „abgearbeitet“, so dass das Segelfliegen auch bereits für viele Jugendliche erschwinglich ist.

Mythos #4: Der Flugplatz sorgt für Lärm

Fakt: auf dem Konstanzer Flugplatz landen in erster Linie Flugzeuge, die stark lärmreduziert sind. Die Lärmbelastung im Kleinflugzeugbereich hat sich in den letzten Jahren schon erheblich reduziert, durch die Entwicklung von E-Motoren wird sich dies in naher Zukunft voraussichtlich nochmals deutlich reduzieren.

Bei dem Vor-Ort-Termin der individuellen Petition machte der Sachverständige des Regierungspräsidiums Freiburg, Horst Rieker, deutlich, dass der Flugplatz Konstanz derzeit eine Schutzfunktion für eine Luftraumabsenkung z.B. des Flughafens Zürich ausübt. Sollte der Flugplatz geschlossen werden, wäre es laut Horst Rieker wahrscheinlich, dass der Luftraum um bis zu 1070 m abgesenkt würde, was zu einer erheblichen Lärmerhöhung durch große Verkehrsflugzeuge führen würde.

Weitere Aspekte zu diesem Thema auch im Artikel Wird es ohne Flugplatz lauter in Konstanz?

Mythos #5: Der normale Konstanzer hat doch nichts vom Flugplatz

Fakt: Bereits derzeit erhöht der Flugplatz die Sicherheit. Er wird z.B. ca. 240 Mal pro Jahr von Polizei- und Rettungshubschrauber für Einsätze genutzt, die Leben retten können oder der Sicherheit dienen (siehe #3).

Ebenso könnte im Katastrophenfall das Flugplatzgelände als Zeltlager genutzt werden und dort existiert die beste Landemöglichkeit für Großraum-Rettungshubschrauber.

Derzeit wird der Konstanzer Flugplatz durch die unsichere Situation daran gehindert das Potenzial so zu entfalten, dass er für Konstanzer Bürger z.B. einen Gastronomiebetrieb anbietet, damit die Attraktion eines Flugplatzes auch hautnah erleben zu können. Flugplätze sind üblicher Weise – gerade für Familien – eine vielbesuchte Begegnungsstätte am Wochenende. Es existieren verschiedene Vorschläge, u.a. auch den Flugplatz als Erholungs- und Freizeitzentrum nutzen zu können.

 

Mythos #6: Das Flugplatzgelände ist die einzige Alternative für neues Gewerbe

Fakt: Im Gegensatz zum Wohnbereich, gibt es im Gewerbebereich nicht einen annähernd ähnlich hohen Bedarf. Die Prognosen zum Bedarf stehen sehr stark in der Kritik. Zwischenzeitlich haben sich viele der Kritikpunkte bereits bestätigt.

Eine genauere Bestandsanalyse zu möglichen Optionen für Gewerbeflächen findet sich im Beitrag Gewerbeflächen in Konstanz – eine Bestandsanalyse. U.a. steht als Option das neue Gewerbegebiet Göldern zur Verfügung, das im Gewerbeflächenentwicklungskonzept nicht erwähnt wurde, sowie zahlreiche andere Flächen, die hohes Potenzial zur Umnutzung bieten. Als Beispiel sei nur die mögliche Überbauung der zahlreichen bestehenden Großparkplätze genannt.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes ging die Stadtverwaltung noch davon aus, dass das Gebiet Hafner Nord deutlich später als das Flugplatzareal, frühestens 2023, zur Verfügung stehen könnte. Zwischenzeitlich hat sich die Situation durch Druck des Regierungspräsidiums geändert: für Hafner Nord wurde eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen, die auch ein sehr großes Gewerbegebiet beinhaltet: ganze 15 ha, also 14% der aktuellen gesamten Gewerbefläche in Konstanz! Ob der Bedarf selbst für dieses Gebiet überhaupt vorhanden ist, ist weiterhin fraglich. Zuletzt wurde im Sommer 2016 ein bereits geplantes Gewerbegebiet in Dettingen in ein Wohngebiet umgeplant – der Grund: zu geringe Nachfrage.

Mythos #7: Der Flugplatz gehört der Stadt, sie kann damit machen, was sie will

Fakt: Der Stadt Konstanz gehört das Gelände des Flugplatzes. Sie hat das Gelände an die Flughafengesellschaft Konstanz mbH verpachtet. Die Stadt Konstanz ist aber auch Mehrheitsgesellschafterin an dieser GmbH. Als Mehrheitsgesellschafterin ist die Stadt Konstanz über ihre Treuepflicht sowohl der Gesellschaft, als auch ihren Mitgesellschaftern gegenüber verpflichtet, Schaden von der Gesellschaft abzuhalten und den Gesellschaftszweck zu fördern. Der Gesellschaftszweck der GmbH lautet:

§ 2  Gegenstand des Unternehmens ist […] insbesondere die Förderung der Luftverkehrsinteressen im Süden von Baden-Württemberg, hauptsächlich im Bodenseegebiet […]

Die Stadt Konstanz als Gesellschafterin der Flughafengesellschaft Konstanz mbH steht somit in der vertraglichen – aktiven – Förderungspflicht – und zwar auf unbestimmte Zeit. Mit einer Schließung des Flugplatzes würde die Flughafengesellschaft Konstanz mbH in die Insolvenz getrieben werden. Dies wäre damit eine Handlung, die sowohl dem Gesellschaftszweck zu wieder laufen würde, als auch der Gesellschaft Schaden zufügen würde.

Des Weiteren besteht für einen Verkehrslandeplatz als offizielle Infrastruktur-Einrichtung eine Betriebspflicht. Diese Betriebspflicht kann nicht einseitig von der Stadt aufgegeben werden, die Entscheidung darüber obliegt der Genehmigungsbehörde, also dem Regierungspräsidium.