Wie bereits in der Gutachten-Analyse ausgeführt, gibt es in den Gutachten von Dr. Acocella zahlreiche Passagen, die wortwörtlich in Gutachten anderer Städte zu finden sind. Sowohl Dr. Acocella, als auch die Verwaltung verteidigen diese Vorgehensweise und halten an einer angeblich korrekten wissenschaftlichen Arbeitsweise fest. Aus diesem Grund zeigt das folgende Video in anschaulicher Form (gelb hinterlegt), welche Stellen mindestens kopiert sind und als sog. Selbst- oder Eigenplagiate einzustufen sind, da die Eigenzitate nicht als solche kenntlich gemacht wurden. Ob ggfs. sogar eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, hängt von der vertraglichen Gestaltung mit den früheren Gutachtenauftraggebern ab.

 

Wie ist die Haltung der Wissenschaft zu den sog. Selbst- oder Eigenplagiaten? Anbei einige Zitate, sowohl aus wissenschaftlichen Quellen, als auch aus anderen bekannten Medien:

„Als sog. Eigenplagiat oder Selbstplagiat gilt die Wiederverwendung eigener, schon anderweitig vorliegender Texte in einer neueren Veröffentlichung des Verfassers, sofern dabei keine Zitatangabe mit klarem Hinweis auf die ursprüngliche Quelle erfolgt. Genau genommen ist der Ausdruck eine Fehlbezeichnung, da man im Prinzip ja nicht sein eigenes geistiges Eigentum stehlen kann. Trotz dieser Widersprüchlichkeit hat sich der Terminus eingebürgert und wird deshalb auch im Folgenden verwendet.

Sachinhaltlich ist das sog. Eigenplagiat jedenfalls ein Verstoß gegen die Regeln eines transparenten wissenschaftlichen Arbeitens. Es wird dabei nämlich verschleiert, dass ein eingereichter oder publizierter Text insgesamt oder in Teilen nichts Neues ist, sondern auf früheren Schriften des Verfassers beruht.“

Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. - Zitierregeln – Vermeidung von Fremd- und Eigenplagiaten

„Es ist schlechte wissenschaftliche Praxis, eigene veröffentlichte Texte später im Wesentlichen unverändert ohne Nachweis auf ihre ursprüngliche Fundstelle zu publizieren, so dass der Anschein einer Erstpublikation entsteht.“

Selbstplagiat und gute wissenschaftliche Praxis - Prof. Dr. Christoph Meinel, Ombudsmann der Universität Regensburg

„Zitationsregeln – Eigenplagiat
Prinzipiell:
eigene Arbeiten müssen wie fremde zitiert werden
– Texte dürfen nicht recycled werden, weder in Introduction schon gar nicht in Ergebnissen“

Gute wissenschaftliche Praxis versus wissenschaftlichem Fehlverhalten - Ombudsleute der Universität Frankfurt

„Und deshalb gilt auch für die Mehrfachverwertung eigener wissenschaftlicher Texte: Wer sich selbst zitiert, muss es kenntlich machen.

Ja, es ist üblich, dass Wissenschaftler ihre Texte mehrfach veröffentlichen, oft unter verschiedenen Titeln. So lässt sich einerseits die eigene Publikationsliste verlängern, zum anderen erreicht ein Gedanke ja vielleicht mehr Leser, wenn er auf vielen Kanälen gestreut wird. Aber auch hier gilt grundsätzlich das akademische Reinheitsgebot: Mache deutlich, woher etwas stammt – auch wenn es von dir selbst ist.
Ein Verstoß dagegen kann auch hochangesehenen Vertretern eines Fachs Ärger einbringen. So ist ein bekannter Zürcher Ökonom in Verruf geraten, weil er bei sich selbst abschrieb, wie das „Handelsblatt“ berichtete: Demnach veröffentlichte er Forschungsergebnisse mehr oder weniger gleichzeitig in verschiedenen Publikationen, ohne das deutlich zu machen.“

Akademisches Recycling: Darf ich bei mir selbst abschreiben? - SPIEGEL ONLINE UNISPIEGEL

Hinweise:

  • Die Geschwindigkeit im Video ist nicht einheitlich. Zur besseren Sichtbarkeit der Eigenplagiate werden die Stellen mit hohem Kopieranteil etwas langsamer angezeigt.
  • Für weiter führende Informationen: die Quellangaben sind direkt verlinkt.

Gastautor: Peter Magulski

Software-Unternehmer und Flugplatzbefürworter.