Fragwürdige Gutachter-Vergabe der Stadt Konstanz

Am 23. April 2015 fand eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung der Flughafengesellschaft Konstanz statt, bei der Oberbürgermeister Buchardt die Aufsichtsräte über den weiteren Ablauf des „Schließungsbegehren Verkehrslandeplatz Konstanz“ seitens der Stadt informiert hatte.

Aufsichtsratsmitglied und Gemeinderat Dr. Fendrich stellte dort einen Antrag, dass die Stadt Konstanz auch einmal ein Gutachten über „Die Weiterentwicklung des Verkehrslandeplatzes Konstanz“ in Auftrag geben möge.

Dem hat der Oberbürgermeister zugestimmt.

In diesem Zusammenhang bat auch Dr. Fendrich – um Dissonanzen im Vorfeld auszuschließen – uns bei der Themenstellung und Gutachter-Auswahl einzubeziehen.
Wir wurden gebeten uns um entsprechende Gutachter zu kümmern.

Ablauf

Nachstehend der Gemeinderatsbeschluss – Protokoll des Gemeinderats 19.05.2015:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Wertschöpfung und Bedeutung des Verkehrslandeplatzes für die Stadt Konstanz mit einem ergänzenden Gutachten zu ermitteln.“

Wir haben der Stadt zwei Gutachter genannt, die für kleinere Verkehrslandeplätze diesbezüglich schon solche Gutachten erstellt haben:

  • Prof. Dr. Klophaus FH Worms
  • Project Airport zus. mit Prof. Dr.-Ing. Desel

Auf einer Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft Konstanz GmbH (26. Juni 2015) wurde von uns die Frage des weiteren Gutachter-Prozedere gestellt.

„Die sei schon entschieden“ teilte uns Oberbürgermeister Buchardt mit – was bei uns doch zu großer Verwunderung führte, da wir glaubten in die Gutachter-Auswahl und Themenstellung mit einbezogen zu werden.

Darauf angesprochen reagierte der Oberbürgermeister blitzartig, deutete auf seinen Geschäftsführer Kropat (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Konstanz GmbH und Angestellter der Stadt) und fragte ihn: „Steht das im Sitzungsprotokoll?“ – was dieser pflichtbewusst verneinte.

Daraufhin brach eine heftige Diskussion los, die sehr interessante Sichten des Oberbürgermeisters offenbarten, die aber jetzt nicht im Fokus stehen sollten.

Recherchen ergaben, dass der ausgewählte Gutachter der Stadt:

KE-Consult Kurte & Esser GbR

primär für Großflughäfen: BB-Berlin-Brandenburg, Frankfurt, Leipzig … tätig war. Also nicht für kleinere Verkehrslandeplätze.

Mehr: http://s355351963.website-start.de/%C3%BCber-uns/

Wir stellten den Antrag, uns die Entscheidungsgründe der Verwaltung zuzusenden … die wir bis heute – trotz 2 Erinnerungen – natürlich nicht erhalten haben.

So ab jetzt wird es spannend:

Vom Geschäftsführer Kropat erhielt ich die Sachstandsbeschreibung (= Aufgabenbeschreibung) für den Gutachter KE-Consult:

Darstellung volkswirtschaftliche Nutzen für zwei Szenarien:

a) Fortführung Flugbetrieb
b) Einstellung Flugbetrieb und Entwicklung Gewerbegebiet

die eine willkürliche, dem Gemeinderat-Beschluss zuwiderlaufende Aufgabenstellung darstellt.

Punkt b) [rot] insbesondere auch der Zusatz: Entwicklung Gewerbegebiet
stellt seitens der Stadtverwaltung Konstanz eine eindeutige, umfangreiche und eigenmächtige Änderung des Gemeinderatsbeschlusses dar.

Wir nahmen Kontakt mit den beiden anderen Gutachtern auf und erhielten folgende Auskünfte:

  • beide hatten ein Angebot abgegeben, deren Eingang nicht bestätigt wurde
  • beide hatten keine Absage ihres Angebotes erhalten
  • beide hatten seitens der Stadt keine Sachstandbeschreibung erhalten – die nur KE-Consult erhielt – um auf dieser Basis ein neues Angebot abzugeben.

Quintessenz:

  1. Die Stadtverwaltung verstößt gegen Gemeinderatsbeschlüsse
  2. Ändert willkürlich Themenstellungen für Gutachter ab
  3. Verletzt den Gleichbehandlungs-Grundsatz bei Gutachter-Ausschreibung

Autor: Helmut Walter

Geschäftsführer eines IT-Unternehmens. Seit über 30 Jahren Gesellschafter und Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft Konstanz GmbH.